Sorgerecht in München: Fachanwalt für Familienrecht & Mediation
Trennung, Umgangsstreit oder Unterhaltsfrage in München? Wir nennen Ihnen den passenden Ansprechpartner vor Ort – und auf dieser Seite finden Sie vorab, was in München gilt: zuständiges Gericht, kostenlose Anlaufstellen, staatliche Hilfen.
- Ansprechpartner für München & Umgebung – persönlich oder per Video
- Anwaltliche Vertretung oder Mediation – Sie wählen
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Gericht, Beschwerdeweg & Kostenhilfen in München
Wer entscheidet über Sorgerecht und Umgang – und was tun, wenn das Geld knapp ist? Die Eckdaten für München im Überblick.
Das Familiengericht
Über Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung und Umgang entscheidet das Familiengericht – eine Abteilung des Amtsgerichts.
- Familiensachen verhandelt das Familiengericht beim Amtsgericht München
- Zuständig für das Stadtgebiet und weite Teile des Landkreises
- In Kindschaftssachen wird das Stadtjugendamt München beteiligt
Amtsgericht München (Familiengericht)
Pacellistraße 5 · 80333 München
Oberlandesgericht München
Gegen Entscheidungen des Familiengerichts ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht München möglich – beide Instanzen sitzen in der Stadt.
- Gegen Endentscheidungen des Familiengerichts ist die Beschwerde möglich
- Im Beschwerdeverfahren gilt Anwaltszwang – spätestens hier brauchen Sie eine Kanzlei
Oberlandesgericht München
Prielmayerstraße 5 · 80335 München
Beratungshilfe & Verfahrenskostenhilfe
Auch in München gilt: Geringes Einkommen ist kein Grund, auf rechtlichen Beistand zu verzichten.
- Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Beratung beim Amtsgericht beantragen (Eigenanteil 15 €)
- Verfahrenskostenhilfe für das Gerichtsverfahren – der Antrag läuft über Ihren Anwalt
- Erstberatung für Verbraucher gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG)
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung – Zuständigkeiten und Adressen (Stand Juli 2026) können sich ändern; maßgeblich ist die Auskunft des Gerichts bzw. Ihres Anwalts.
Kostenlose Anlaufstellen in München
Nicht jeder Konflikt braucht sofort Anwalt oder Gericht. Diese Stellen helfen kostenlos – sie sind unabhängig von sorgerecht.de, wir listen sie als ersten Wegweiser.
Jugendamt
In München ist das Stadtjugendamt München die zentrale öffentliche Anlaufstelle für Eltern in Trennung.
- Vermittlung bei Umgangs- und Sorgerechtskonflikten (§ 18 SGB VIII) – kostenlos
- Beistandschaft: Unterstützung bei Feststellung der Vaterschaft und beim Kindesunterhalt
- Beurkundung der Sorgeerklärung für nicht verheiratete Eltern – kostenlos
Familien- & Erziehungsberatung
Träger wie Caritas, Diakonie, AWO, Deutscher Kinderschutzbund oder pro familia beraten auch in München bei Trennung und Elternkonflikten.
- Trennungs- und Scheidungsberatung, oft kostenlos oder gegen geringen Beitrag
- Beratung, wie Kinder die Trennung gut verkraften
- Teils begleiteter Umgang, wenn das Gericht ihn anordnet
Diese Stellen sind eigenständige Einrichtungen ohne Verbindung zu sorgerecht.de. Angebote und Wartezeiten unterscheiden sich je nach Träger – bitte direkt dort erfragen.
Sorgerecht in München: Warum der richtige Ansprechpartner zählt
München gehört zu den Städten mit den höchsten Lebenshaltungskosten Deutschlands – nach einer Trennung stellt das Familien vor besonders harte Fragen: Wer kann sich die bisherige Wohnung leisten, wie wird der Unterhalt gestemmt, welches Betreuungsmodell ist im Alltag realistisch? Genau hier zahlt sich eine Beratung aus, die Sorgerecht, Umgang und Unterhalt zusammen denkt.
Das Familiengericht beim Amtsgericht München zählt zu den größten Familiengerichten des Landes. Wer dort ein Verfahren führt, ist mit einer Kanzlei gut beraten, die die Münchner Praxis kennt – und die realistisch einschätzt, wann eine Mediation oder eine Elternvereinbarung der schnellere und schonendere Weg ist.
Häufige Fragen – Sorgerecht München
Welches Gericht ist in München für Sorgerecht zuständig?
Zuständig ist das Familiengericht beim Amtsgericht München. Beschwerdeinstanz ist das Oberlandesgericht München.
Was kostet ein Anwalt für Sorgerecht in München?
Die Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich gedeckelt (max. 190 € zzgl. USt., § 34 RVG). Bei geringem Einkommen helfen Beratungshilfe (Schein beim Amtsgericht, Eigenanteil 15 €) und Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren. Sprechen Sie das Thema im Erstgespräch offen an – Ihr Anwalt prüft, was für Sie infrage kommt.
Muss ich zuerst zum Jugendamt?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Oft ist die kostenlose Vermittlung durch das Jugendamt aber ein sinnvoller erster Schritt – und in einem gerichtlichen Verfahren wird das Jugendamt ohnehin beteiligt. Ihr Anwalt hilft einzuschätzen, ob Vermittlung reicht oder ein Antrag beim Familiengericht nötig ist.
Geht es auch ohne Gerichtsverfahren?
Häufig ja. Wenn beide Eltern gesprächsbereit sind, führen Mediation oder eine anwaltlich begleitete Elternvereinbarung oft schneller und schonender zum Ziel. Die Ergebnisse können gerichtlich gebilligt werden und sind dann ebenfalls verbindlich. Auch dafür finden Sie über sorgerecht.de den passenden Ansprechpartner in München.
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