Sorgerecht: Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Stadt finden
Trennung, Umgangsstreit, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Unterhalt: In dieser Situation zählt, wer Sie vertritt. Wir nennen Ihnen den passenden Ansprechpartner vor Ort – Anwalt oder Mediator, Sie entscheiden.
- Fachanwälte & Mediatoren mit Profil & direktem Kontakt
- Auch Mediation – die Alternative zum Gerichtsverfahren
- Die Suche ist für Sie zu 100 % kostenlos
- Mit Infos zu Verfahrenskostenhilfe & Beratungshilfe

Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden
Kostenlos & unverbindlich – wir nennen Ihnen passende Kanzleien oder Mediatoren
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen – wir melden uns zeitnah mit passenden Ansprechpartnern aus Ihrer Region. Falls sich stattdessen Ihr E-Mail-Programm geöffnet hat, senden Sie die vorbereitete E-Mail bitte noch ab.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Vermittlung verwendet – keine Werbe-Weitergabe.
Für jede Sorgerechts-Frage der passende Ansprechpartner
Klicken Sie Ihr Thema an – es wird direkt ins Suchformular übernommen.
Was Sie wissen sollten, bevor Sie handeln
Die wichtigsten Grundlagen in Kürze – als allgemeine Orientierung. Wie die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall aussieht, klärt Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin.

Gemeinsames & alleiniges Sorgerecht
Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall – auch wenn die Kinder bei einem Elternteil leben.
- Alleiniges Sorgerecht gibt es nur auf Antrag beim Familiengericht – Maßstab ist immer das Kindeswohl
- Oft genügt die Übertragung einzelner Bereiche, z. B. des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- Alltagsentscheidungen trifft der betreuende Elternteil allein – nur Grundsatzfragen brauchen beide

Umgangsrecht – das Recht des Kindes
Das Umgangsrecht steht nicht nur den Eltern zu: Das Kind selbst hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1684 BGB).
- Umgang und Unterhalt sind rechtlich getrennt – das eine darf nicht vom anderen abhängig gemacht werden
- Das Jugendamt vermittelt bei Umgangskonflikten kostenlos – ein guter erster Schritt
- Gerichtliche Umgangsregelungen sind durchsetzbar – bei Verstößen drohen Ordnungsmittel

Kosten & staatliche Hilfen
Geld sollte kein Grund sein, auf rechtlichen Beistand zu verzichten – der Gesetzgeber hat vorgesorgt.
- Die anwaltliche Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG)
- Beratungshilfe für außergerichtliche Beratung bei geringem Einkommen
- Verfahrenskostenhilfe kann Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise abdecken

Mediation statt Gerichtsverfahren
Wenn beide Eltern gesprächsbereit sind, führt Mediation oft schneller und schonender zur Lösung – gerade im Sinne der Kinder.
- Freiwillig und vertraulich – beide Eltern erarbeiten die Lösung selbst
- Ergebnisse können als Elternvereinbarung festgehalten und gerichtlich gebilligt werden
- Auch das Familiengericht regt in Sorgerechtsverfahren häufig eine Mediation an
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung – ob und wie diese Punkte in Ihrem Fall greifen, klärt Ihr Anwalt oder Mediator.
Alle Inhalte auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtslage und Verfahren können sich ändern.
Was kostet anwaltliche Hilfe beim Sorgerecht?
Viele Betroffene zögern aus Angst vor den Kosten – dabei ist der Einstieg gesetzlich gedeckelt und staatliche Hilfen fangen geringe Einkommen auf.
Der erste Schritt ist planbar – und oft günstiger als gedacht
Die anwaltliche Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich begrenzt. Wer wenig verdient, bekommt Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung – und Verfahrenskostenhilfe, wenn es vor das Familiengericht geht. Ihr Anwalt prüft im Erstgespräch, welche Hilfen für Sie infrage kommen.
Jetzt Ansprechpartner finden ›| Weg | Wofür | Kostenrahmen |
|---|---|---|
| Erstberatung | Erste rechtliche Einschätzung Ihres Falls | max. 190 € zzgl. USt.* |
| Beratungshilfe | Außergerichtliche Beratung bei geringem Einkommen | Eigenanteil 15 € |
| Verfahrenskostenhilfe | Gerichtliches Verfahren, je nach Einkommen & Vermögen | bis zur vollen Übernahme |
*Gesetzliche Obergrenze der Erstberatungsgebühr für Verbraucher nach § 34 RVG; Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz, Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG i. V. m. der ZPO. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Kostenberatung – ob und in welcher Höhe Hilfen greifen, hängt vom Einzelfall ab.
So einfach funktioniert's
Kein Callcenter, keine Datenweitergabe an Dritte – Sie sprechen direkt mit Ihrer Kanzlei oder Ihrem Mediator.
PLZ & Anliegen angeben
Sagen Sie uns, wo Sie wohnen und worum es geht – kostenlos, unverbindlich und vertraulich.
Ansprechpartner kennenlernen
Sie erhalten passende Fachanwälte oder Mediatoren aus Ihrer Region – mit Profil, Schwerpunkten und direktem Kontakt.
Gemeinsam Klarheit schaffen
Ihr Ansprechpartner bespricht Ihre Situation, zeigt Ihre Optionen auf und begleitet Sie – außergerichtlich oder vor Gericht.
Häufige Fragen
Für Ratsuchende
Was kostet mich die Nutzung von sorgerecht.de?
Nichts. Die Suche ist für Sie vollständig kostenlos. Die gelisteten Kanzleien und Mediatoren zahlen eine feste Gebietspauschale für ihren Eintrag – nicht pro Anfrage. Deshalb hat niemand einen Anreiz, Ihre Daten zu „verwerten".
Erbringt sorgerecht.de selbst Rechtsberatung?
Nein. sorgerecht.de ist ein unabhängiges Portal und erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Alle Inhalte auf dieser Seite sind allgemeine Informationen. Die Beratung im Einzelfall erfolgt ausschließlich durch die gelisteten, eigenverantwortlich tätigen Rechtsanwälte und Mediatoren.
Anwalt oder Mediation – was passt zu meiner Situation?
Ein Fachanwalt für Familienrecht vertritt Ihre Interessen – außergerichtlich und, wenn nötig, vor dem Familiengericht. Eine Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem beide Eltern mit neutraler Unterstützung eine gemeinsame Lösung erarbeiten – oft schneller, günstiger und schonender für die Kinder, aber nur möglich, wenn beide Seiten dazu bereit sind. Im Zweifel hilft ein Erstgespräch, den richtigen Weg zu finden.
Was ist Verfahrenskostenhilfe – und bekomme ich sie?
Wer sich ein familiengerichtliches Verfahren nicht leisten kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Je nach Einkommen und Vermögen übernimmt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung. Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüft Ihr Anwalt im Erstgespräch – sprechen Sie das Thema offen an.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und nur verwendet, um Ihnen passende Ansprechpartner aus Ihrer Region zu nennen – keine Werbe-Weitergabe an Dritte. Gerade bei familiären Themen nehmen wir das ernst. Details in der Datenschutzerklärung.
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