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Sorgerecht in Berlin: Fachanwalt für Familienrecht & Mediation

Trennung, Umgangsstreit oder Unterhaltsfrage in Berlin? Wir nennen Ihnen den passenden Ansprechpartner vor Ort – und auf dieser Seite finden Sie vorab, was in Berlin gilt: zuständiges Gericht, kostenlose Anlaufstellen, staatliche Hilfen.

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Illustration: Stadtsilhouette mit Gerichtsgebäude

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Lokal-Wissen für Berlin

Gericht, Beschwerdeweg & Kostenhilfen in Berlin

Wer entscheidet über Sorgerecht und Umgang – und was tun, wenn das Geld knapp ist? Die Eckdaten für Berlin im Überblick.

Zuständigkeit

Das Familiengericht

Über Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung und Umgang entscheidet das Familiengericht – eine Abteilung des Amtsgerichts.

  • Familiensachen sind in Berlin auf vier Familiengerichte konzentriert: die Amtsgerichte Pankow, Kreuzberg, Schöneberg und Köpenick
  • Welches zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Bezirk – Ihr Anwalt klärt das mit einem Blick
  • Beteiligt wird in Kindschaftssachen regelmäßig auch das Jugendamt Ihres Bezirks

Amtsgericht Pankow (Familiengericht)
Kissingenstraße 5–6 · 13189 Berlin

Amtsgericht Kreuzberg (Familiengericht)
Hallesches Ufer 62 · 10963 Berlin

Amtsgericht Schöneberg (Familiengericht)
Grunewaldstraße 66/67 · 10823 Berlin

Amtsgericht Köpenick (Familiengericht)
Mandrellaplatz 6 · 12555 Berlin

Beschwerdeweg

Kammergericht

Gegen Entscheidungen der Berliner Familiengerichte ist die Beschwerde zum Kammergericht möglich – so heißt das Oberlandesgericht nur in Berlin, eine historische Besonderheit.

  • Gegen Endentscheidungen des Familiengerichts ist die Beschwerde möglich
  • Im Beschwerdeverfahren gilt Anwaltszwang – spätestens hier brauchen Sie eine Kanzlei

Kammergericht
Elßholzstraße 30–33 · 10781 Berlin

Wenn das Geld knapp ist

Beratungshilfe & Verfahrenskostenhilfe

Auch in Berlin gilt: Geringes Einkommen ist kein Grund, auf rechtlichen Beistand zu verzichten.

  • Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Beratung beim Amtsgericht beantragen (Eigenanteil 15 €)
  • Verfahrenskostenhilfe für das Gerichtsverfahren – der Antrag läuft über Ihren Anwalt
  • Erstberatung für Verbraucher gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG)

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung – Zuständigkeiten und Adressen (Stand Juli 2026) können sich ändern; maßgeblich ist die Auskunft des Gerichts bzw. Ihres Anwalts.

Kostenlos & unabhängig

Kostenlose Anlaufstellen in Berlin

Nicht jeder Konflikt braucht sofort Anwalt oder Gericht. Diese Stellen helfen kostenlos – sie sind unabhängig von sorgerecht.de, wir listen sie als ersten Wegweiser.

Öffentlich

Jugendamt

In Berlin sind die Jugendämter der zwölf Berliner Bezirke die zentrale öffentliche Anlaufstelle für Eltern in Trennung.

  • Vermittlung bei Umgangs- und Sorgerechtskonflikten (§ 18 SGB VIII) – kostenlos
  • Beistandschaft: Unterstützung bei Feststellung der Vaterschaft und beim Kindesunterhalt
  • Beurkundung der Sorgeerklärung für nicht verheiratete Eltern – kostenlos
Freie Träger

Familien- & Erziehungsberatung

Träger wie Caritas, Diakonie, AWO, Deutscher Kinderschutzbund oder pro familia beraten auch in Berlin bei Trennung und Elternkonflikten.

  • Trennungs- und Scheidungsberatung, oft kostenlos oder gegen geringen Beitrag
  • Beratung, wie Kinder die Trennung gut verkraften
  • Teils begleiteter Umgang, wenn das Gericht ihn anordnet

Diese Stellen sind eigenständige Einrichtungen ohne Verbindung zu sorgerecht.de. Angebote und Wartezeiten unterscheiden sich je nach Träger – bitte direkt dort erfragen.

Sorgerecht in Berlin: Warum der richtige Ansprechpartner zählt

Berlin ist die Stadt mit den meisten Familien und den meisten Trennungen in Deutschland – entsprechend ausgelastet sind die Familienabteilungen der Amtsgerichte. Wer hier ein Sorgerechts- oder Umgangsverfahren führt, profitiert von einer Vertretung, die die Abläufe der Berliner Familiengerichte und die Arbeitsweise der bezirklichen Jugendämter aus der täglichen Praxis kennt.

Zugleich gibt es in Berlin ein dichtes Netz kostenloser Anlaufstellen – von den Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Bezirke bis zu freien Trägern. Ein guter Anwalt oder Mediator wird Ihnen sagen, welcher Schritt in Ihrer Lage der richtige ist: erst Beratung und Vermittlung, oder direkt der Antrag beim Familiengericht.

Häufige Fragen – Sorgerecht Berlin

Welches Gericht ist in Berlin für Sorgerecht zuständig?

Familiensachen sind in Berlin auf vier Familiengerichte konzentriert: die Amtsgerichte Pankow, Kreuzberg, Schöneberg und Köpenick – welches zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Bezirk. Beschwerdeinstanz ist das Kammergericht. Welches Gericht für Sie zuständig ist, klärt Ihr Anwalt.

Was kostet ein Anwalt für Sorgerecht in Berlin?

Die Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich gedeckelt (max. 190 € zzgl. USt., § 34 RVG). Bei geringem Einkommen helfen Beratungshilfe (Schein beim Amtsgericht, Eigenanteil 15 €) und Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren. Sprechen Sie das Thema im Erstgespräch offen an – Ihr Anwalt prüft, was für Sie infrage kommt.

Muss ich zuerst zum Jugendamt?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Oft ist die kostenlose Vermittlung durch das Jugendamt aber ein sinnvoller erster Schritt – und in einem gerichtlichen Verfahren wird das Jugendamt ohnehin beteiligt. Ihr Anwalt hilft einzuschätzen, ob Vermittlung reicht oder ein Antrag beim Familiengericht nötig ist.

Geht es auch ohne Gerichtsverfahren?

Häufig ja. Wenn beide Eltern gesprächsbereit sind, führen Mediation oder eine anwaltlich begleitete Elternvereinbarung oft schneller und schonender zum Ziel. Die Ergebnisse können gerichtlich gebilligt werden und sind dann ebenfalls verbindlich. Auch dafür finden Sie über sorgerecht.de den passenden Ansprechpartner in Berlin.

Sie sind Fachanwalt oder Mediator in Berlin?

Der exklusive Kanzlei-Platz und der Mediations-Platz für Berlin sind aktuell verfügbar. Sichern Sie sich als Erstpartner die Stadt – mit eigenem Profil, direkten Anfragen und dauerhaften Vorzugskonditionen.

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