Sorgerecht in Dresden: Fachanwalt für Familienrecht & Mediation
Trennung, Umgangsstreit oder Unterhaltsfrage in Dresden? Wir nennen Ihnen den passenden Ansprechpartner vor Ort – und auf dieser Seite finden Sie vorab, was in Dresden gilt: zuständiges Gericht, kostenlose Anlaufstellen, staatliche Hilfen.
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Gericht, Beschwerdeweg & Kostenhilfen in Dresden
Wer entscheidet über Sorgerecht und Umgang – und was tun, wenn das Geld knapp ist? Die Eckdaten für Dresden im Überblick.
Das Familiengericht
Über Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung und Umgang entscheidet das Familiengericht – eine Abteilung des Amtsgerichts.
- Familiensachen verhandelt das Familiengericht beim Amtsgericht Dresden
- Zuständig für das Dresdner Stadtgebiet
- In Kindschaftssachen wird das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden beteiligt
Amtsgericht Dresden
Roßbachstraße 6 · 01069 Dresden
Oberlandesgericht Dresden
Beschwerden entscheidet das Oberlandesgericht Dresden – beide Instanzen sitzen in der Stadt; das OLG ist für ganz Sachsen zuständig.
- Gegen Endentscheidungen des Familiengerichts ist die Beschwerde möglich
- Im Beschwerdeverfahren gilt Anwaltszwang – spätestens hier brauchen Sie eine Kanzlei
Oberlandesgericht Dresden
Ständehaus, Schloßplatz 1 · 01067 Dresden
Beratungshilfe & Verfahrenskostenhilfe
Auch in Dresden gilt: Geringes Einkommen ist kein Grund, auf rechtlichen Beistand zu verzichten.
- Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Beratung beim Amtsgericht beantragen (Eigenanteil 15 €)
- Verfahrenskostenhilfe für das Gerichtsverfahren – der Antrag läuft über Ihren Anwalt
- Erstberatung für Verbraucher gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG)
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung – Zuständigkeiten und Adressen (Stand Juli 2026) können sich ändern; maßgeblich ist die Auskunft des Gerichts bzw. Ihres Anwalts.
Kostenlose Anlaufstellen in Dresden
Nicht jeder Konflikt braucht sofort Anwalt oder Gericht. Diese Stellen helfen kostenlos – sie sind unabhängig von sorgerecht.de, wir listen sie als ersten Wegweiser.
Jugendamt
In Dresden ist das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden die zentrale öffentliche Anlaufstelle für Eltern in Trennung.
- Vermittlung bei Umgangs- und Sorgerechtskonflikten (§ 18 SGB VIII) – kostenlos
- Beistandschaft: Unterstützung bei Feststellung der Vaterschaft und beim Kindesunterhalt
- Beurkundung der Sorgeerklärung für nicht verheiratete Eltern – kostenlos
Familien- & Erziehungsberatung
Träger wie Caritas, Diakonie, AWO, Deutscher Kinderschutzbund oder pro familia beraten auch in Dresden bei Trennung und Elternkonflikten.
- Trennungs- und Scheidungsberatung, oft kostenlos oder gegen geringen Beitrag
- Beratung, wie Kinder die Trennung gut verkraften
- Teils begleiteter Umgang, wenn das Gericht ihn anordnet
Diese Stellen sind eigenständige Einrichtungen ohne Verbindung zu sorgerecht.de. Angebote und Wartezeiten unterscheiden sich je nach Träger – bitte direkt dort erfragen.
Sorgerecht in Dresden: Warum der richtige Ansprechpartner zählt
Dresden vereint als sächsische Landeshauptstadt beide familiengerichtlichen Instanzen am Ort: das Familiengericht beim Amtsgericht Dresden und das für ganz Sachsen zuständige Oberlandesgericht. Wer hier ein Sorgerechts- oder Umgangsverfahren führt, findet eine eingespielte, aber stark ausgelastete Gerichtslandschaft vor.
Vor dem Verfahren stehen die kostenlosen Wege: Das Jugendamt vermittelt bei Umgangskonflikten und unterstützt mit der Beistandschaft beim Unterhalt; Erziehungs- und Familienberatungsstellen helfen bei der Kommunikation zwischen den Eltern. Anwalt oder Mediator ordnen ein, was in Ihrem Fall zielführend ist.
Häufige Fragen – Sorgerecht Dresden
Welches Gericht ist in Dresden für Sorgerecht zuständig?
Zuständig ist das Familiengericht beim Amtsgericht Dresden. Beschwerdeinstanz ist das Oberlandesgericht Dresden, das für ganz Sachsen zuständig ist.
Was kostet ein Anwalt für Sorgerecht in Dresden?
Die Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich gedeckelt (max. 190 € zzgl. USt., § 34 RVG). Bei geringem Einkommen helfen Beratungshilfe (Schein beim Amtsgericht, Eigenanteil 15 €) und Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren. Sprechen Sie das Thema im Erstgespräch offen an – Ihr Anwalt prüft, was für Sie infrage kommt.
Muss ich zuerst zum Jugendamt?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Oft ist die kostenlose Vermittlung durch das Jugendamt aber ein sinnvoller erster Schritt – und in einem gerichtlichen Verfahren wird das Jugendamt ohnehin beteiligt. Ihr Anwalt hilft einzuschätzen, ob Vermittlung reicht oder ein Antrag beim Familiengericht nötig ist.
Geht es auch ohne Gerichtsverfahren?
Häufig ja. Wenn beide Eltern gesprächsbereit sind, führen Mediation oder eine anwaltlich begleitete Elternvereinbarung oft schneller und schonender zum Ziel. Die Ergebnisse können gerichtlich gebilligt werden und sind dann ebenfalls verbindlich. Auch dafür finden Sie über sorgerecht.de den passenden Ansprechpartner in Dresden.
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